Individuelle Verweildauer in der Schuleingangsphase
Im Schulgesetz § 11 Absatz 2 steht: „(…) Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. (…)“ Die Schuleingangsphase dauert in der Regel zwei Jahre. Sie kann auch in einem Jahr oder in drei Jahren durchlaufen werden. Unsere Schule bietet durch die Jahrgangsmischung 1-4 optimale Voraussetzungen zur Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase. Die Kinder, die verkürzen oder verlängern, verbleiben in ihrer gewohnten Klassengemeinschaft. Außerdem ist es möglich, dass das jeweilige Kind in seinem Lernstoff individuell weiterarbeitet. Es muss nicht jedes Lehrwerk/Material von vorne durcharbeiten, so wie das in jahrgangshomogenen Lerngruppen oft üblich ist. Die Verlängerung wird nicht in der Schülerakte vermerkt und wird nicht auf die Schulbesuchsjahre angerechnet. Eine Entscheidung soll im Laufe des zweiten Schulhalbjahres getroffen werden. Erste Gespräche zur Verlängerung oder Verkürzung der Schuleingangsphase sind nicht sinnvoll vor dem ersten Elternsprechtag des zweiten Schulbesuchsjahres. Die Kinder sollen noch genügend Chancen auf individuelle Weiterentwicklung haben. Die Entscheidung zur Verlängerung oder Verkürzung treffen die Eltern, die Klassenkonferenz stimmt dem lediglich zu oder nicht zu.